Impressum

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Angaben nach dem Teledienstegesetz (TDG) bzw. § 10 Mediendienste-Staatsvertrag vom 22. Juli 1997; zuletzt geändert durch Art. 1 und 4 Abs. 1 Gesetz v. 14. Dezember 2001 I 3721, Umsetzung der EGRL 31/2000 (CELEX Nr: 300L0031), vgl. G v. 14. Dezember 2001 I 3721.

Das neue Telemediengesetz (TMG) fasst drei internetrelevante Gesetze in einem Gesetz zusammen. Das TMG vereint nun die Bestimmungen des Teledienstegesetzes (TDG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und einen Großteil des Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV) in sich. Zusammengefasst unter dem Begriff „Telemedien“, behandelt das Gesetz grundsätzlich alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste.


Angaben nach Telemediengesetz:
Praxisgemeinschaft Lindwurmpraxis 12
Gerda Urban und Paula Borowiak
Lindwurmstraße 12
80337 München

Praxistelefon allgemein: 089 - 54 37 08 74
E-Mail: info@lindwurmpraxis-12.de

 

Gerda Urban persönlich:

Telefon: 089 - 5170 3784

E-Mail: urban@lindwurmpraxis-12.de

 

Steuernummer: 146/121/50207
Finanzamt: München IV

Berufsverband:
Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e. V. (BDHN)
Mitgliedsnummer: 4010

Behördliche Zulassung:
Nach § 1 Abs. 1 HPG durch Gesundheitsamt 80335 München
Tag der amtsärztlichen Überprüfung: 20.11.1997

Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt München, Dachauer Str. 90, 80335 München

Berufsrechtliche Regelungen:
Heilpraktikergesetz (HPG)
Erste Durchführungsverordnung (1. DVO) zum Heilpraktikergesetz
Arzneimittelgesetz (AMG)
Alle weiteren Gesetze, die die Ausübung der Heilkunde betreffen (Gesetz zur Ausübung der Zahnheilkunde, Infektionsschutzgesetz, Hebammengesetz usw.)

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV (neu: gemäß TMG):
Gerda Urban für die jeweiligen eigenen Seiten
sowie Gerda Urban und Paula Borowiak gemeinsam verantwortlich für die 1. Seite (Startseite der Webpräsenz).

Webseiten, Information:
Die Seiten sind unter Beachtung der Richtlinien der Health on the Net Foundation (HON-Code) und des Werbeverbotes nach § 12 Heilmittelwerbegesetz erstellt und dienen der allgemeinen Information.

Die Inhalte und Texte der Informationsseiten, sowie die organisatorischen Hinweise zur Patientenbehandlung stellen keine wissenschaftlichen Abhandlungen dar, sondern beruhen auf den Erfahrungen und den Anwendungen der genannten medizinischen und therapeutischen Leistungen der Autorin in der täglichen Praxis.

Daten und Texte von Dritten sind durch eine Quellenangabe besonders gekennzeichnet.

Diese Webseite wird eigenfinanziert und akzeptiert keine Werbung oder Sponsoring.

Rechtliche Hinweise zum Urheberrecht:
Verantwortlich für die inhaltliche Gestaltung und Idee sowie die erstellten Texte ist Gerda Urban.

Verantwortlich für die grafische Umsetzung des Layouts, Web-Designs, Grafiken und Programmierung ist Gerda Urban und Bernd Sielaff.
Webstandards: XHTML 1.0 strict, CSS 2.0

Falls nicht anders angegeben, unterliegen alle Seiten dem Urheberrecht (Copyright). Dies gilt insbesondere für die Texte, Bilder und Grafiken, einschließlich deren Anordnung auf den Webseiten.
Die Vervielfältigung oder Verwendung unserer Seiten (oder Teilen davon) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung (auch im Internet) ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Sie können sich aber für den privaten Gebrauch auf Ihrem Computer Texte, Bilder und Grafiken herunterladen. Diese dürfen danach aber nicht veröffentlicht oder vervielfältigt und/oder auf privaten Hompages im Internet verbreitet werden.

Ich bin bemüht, in allen Publikationen und Informationen Urheberrechte der verwendeten Grafiken und Texte zu beachten und auch darauf hinzuweisen.

© by Gerda Urban

Disclaimer / Haftungsausschluß
Ich weise darauf hin, dass sich diese Homepage und sämtliche Informationen auf der Homepage nach deutschem Recht richtet. Jeder Benutzer, welcher meine Seiten liest und von jeder Seite aus Zugriff auf dieses Impressum und diesen Disclaimer hat, erkennt damit an, dass sich die Beziehung zwischen ihm und mir ausschließlich nach deutschem Recht richtet.

Aus rechtlichen Gründen muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es sich bei allen hier vorgestellten Behandlungsmethoden um Therapieverfahren der Erfahrungsmedizin und- therapie aus dem naturheilkundlichen und psychotherapeutischen Bereich handelt. Sie gehören deshalb nicht unbedingt zu den allgemein anerkannten Methoden im Sinne einer Anerkennung durch die Schulmedizin. Alle hier getroffenen Aussagen über Eigenschaften, Wirkungen, sowie Indikationen der vorgestellten Therapieverfahren beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der jeweiligen Therapierichtung selbst.

Hinweis: Heilversprechen / Heilmittelwerbegesetz
Aus rechtlichen Gründen beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
Grundsätzlich soll bei allen Informationen auf den Internet-Seiten meiner Praxis nicht der Eindruck erweckt werden, dass hierbei ein Heilversprechen zugrunde liegt. Auch kann aus den Ausführungen nicht abgeleitet werden, dass eine Besserung oder Linderung eines Krankheitszustandes versprochen oder zugesagt wird.
Ich weise weiterhin ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt meiner Seiten ausschließlich zu Informationswecken bestimmt ist. Er darf keinesfalls zur Festlegung eigener Diagnosen, der Auswahl oder der Anwendung eigener Behandlungsmethoden verwendet werden. Auch stellen meine Informationen auf keinen Fall einen Ersatz für professionelle Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte dar.
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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
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Ziel dieses Hinweises ist es, nicht mit den Kosten einer anwaltlichen Abmahnung belastet zu werden. Es ist nicht vertretbar, in solchen Fällen die Notwendigkeit einer Abmahnung durch einen Anwalt zu bejahen.

Haftungshinweis:
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Behandlung und Honorar:
HeilpraktikerInnen üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der HeilpraktikerInnen beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten / der Patientin. Dieser Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann daher auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch eine so genannte schlüssige Handlung zustande kommen. Zwischen HeilpraktikerIn und PatientIn wird ein Dienstvertrag (§§ 611 - 630 BGB) geschlossen, der auf der einen Seite zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit/des psychischen Leidens im gegenseitigen Einverständnis und dem Patienten / die Patientin zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen beiden Parteien überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine bestimmte Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612 Abs. 2). Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Dazu gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Anmerkung zum Gebührenverzeichnis (GebüH)
Das von den Heilpraktikerverbänden herausgegebene Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH, auch GebüH85) gibt für die meisten Positionen Anhaltswerte für die Abrechnung mit dem Patienten / der Patientin vor. Die GebüH wurde 1985 herausgegeben und ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr aktualisiert worden. Es erfolgte lediglich eine Berechnungsumstellung, in der die DM auf den neuen EURO umgerechnet wurde. Dies hat zur Folge, dass eine Abrechnung nach der GebüH für die Heilpraktiker, die in einer Vollzeitpraxis praktizieren und den Heilpraktiker- Beruf nicht als Nebentätigkeit ausüben, die GebüH nicht mehr wirtschaftlich ist. Um diese Wirtschaftlichkeit erreichen zu können, werden daher in einigen Fällen die Höchstsätze der GebüH überschritten oder analog nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die GOÄ wird im Gegensatz zur GebüH regelmäßig aktualisiert. Aus den Honorrahmen können allerdings keine Schlüsse gezogen werden, in welchem Umfang die Krankenversicherungsträger letztlich Behandlungskosten übernehmen werden.

Bei Beamten sind Behandlungskosten für HeilpraktikerInnen in der Regel beihilfefähig und werden ansonsten von privaten Krankenversicherungen übernommen, wenn der jeweils abgeschlossene Tarif dies vorsieht.

Die gesetzliche Krankenversicherungen dagegen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen gemäß Heilpraktiker Gebührenverordnung (GebüH), es sei denn, die jeweilige Krankenkassen bietet eine private Zusatzversicherung an.
Sind Sie privat versichert oder haben Sie eine private Zusatzversicherung, so werden Ihre Behandlungskosten in der Regel ganz oder teilweise erstattet. Die Höhe der Erstattung ist jedoch je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich.
Die Kostenerstattung durch Versicherungen erfolgt unabhängig von dem Behandlungsvertrag (Dienstvertrag) zwischen uns und unseren Patienten. Die mit Ihnen vereinbarten Behandlungskosten sind von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung unabhängig, daher ist es sinnvoll sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung nach der Übernahmehöhe zu erkundigen.

Alle in der Rechnung aufgeführten Gebühren-Ziffern (GebüH) beziehen sich auf die Diagnose- und Therapiebezeichnung der durchgeführten Behandlung und nicht auf die Honorarberechnung der (GebüH).
Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist immer in voller Höhe zu zahlen und zwar unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen.
Es ist in meiner Praxis üblich, dass vor allen Behandlungen immer über den finanziellen Aufwand für die vorgeschlagen und erforderlichen therapeutischen Maßnahmen gesprochen wird.

Vertraulichkeit
Alle Daten, die sie mir anvertrauen, sei es per Telefon, E-Mail oder Fax werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Ich gebe keinerlei Daten oder Angaben ohne Ihr Einverständnis an Dritte weiter.
Alle Daten werden entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Telekommunikationsdienstegesetzes (TDG) behandelt. Auch werden keine Daten gesammelt, die Aufschluss darüber geben können, wie oft Sie dieses Angebot nutzen oder welche Informationen Sie insbesondere interessieren.

Beachten Sie hierzu bitte den Menüpunkt "Datenschutzerklärung".

 

Auch HeilpraktikerInnen unterliegen der Schweigepflicht!
Auszug aus der Berufsordnung für Heilpraktiker:
Artikel 3 – Schweigepflicht:

  1. Der Heilpraktiker verpflichtet sich, über alles Schweigen zu bewahren, was ihm bei der Ausübung seines Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird.
  2. Der Heilpraktiker hat seine Gehilfen oder jene Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf unter seiner Aufsicht tätig sind, über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten.
  3. Der Heilpraktiker hat die Pflicht zur Verschwiegenheit auch gegenüber seinen Familienangehörigen zu beachten.
  4. Der Heilpraktiker darf ein Berufsgeheimnis nur offenbaren, wenn der Patient ihn von der Schweigepflicht entbunden hat. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.
  5. Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des ersteren erfolgen.

Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden.

 

Quellenangaben zu Fotos

 

Gekaufte Adobe-Stock-Fotos

 

Portätfoto

Gerda Urban (Über mich): Günther Weber

Eigene Fotos

 

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